Normatives Fundament und anwendungs-praktische Geltungskraft des sogenannten Rechts auf Nichtwissen

Stand: 12.11.2014



Projektkoordination: Prof. Dr. iur. Gunnar Duttge (Göttingen)

Verantwortliche der Teilprojekte: Prof. Dr. med. Wolfgang Engel (Teilprojekt Humangenetik, Göttingen), Prof. Dr. med. Thomas G. Schulze/Prof. Dr. med. Wolfgang Poser (Teilprojekt Psychiatrie, Göttingen), PD Dr. phil. Christian Lenk (Teilprojekt Ethik, Ulm)

Laufzeit: Februar 2013 - Juli 2015


Das Projekt "Normatives Fundament und anwendungspraktische Geltungskraft des Rechts auf Nichtwissen" ist ein gemeinschaftlich juristisch-medizinisches Vorhaben.

Während heute die informierte Patientenaufklärung eine medizinrechtliche Selbstverständlichkeit darstellt, ist die Erkenntnis neu, dass Wissen auch schädliche Wirkung entfalten kann. So kann z.B. die Kenntnis der hohen Ausbruchswahrscheinlichkeit einer schweren Krankheit die Lebensqualität wesentlich beeinträchtigen. Ein Recht auf Nichtwissen ist daher von maßgeblicher Bedeutung, bewirkt jedoch rechtspraktische Probleme. Denn ihm immanent ist ein strukturelles Dilemma: Selbstbestimmter Informationsverzicht setzt zumindest generelle Kenntnis des potentiellen Verzichtsgegenstands voraus, ein pauschaler Generalverzicht erfüllt gerade nicht die Anforderungen einer selbstbestimmten Entscheidung. Problematisch ist somit die konkrete Operationalisierung. Neben der Frage, ob und inwieweit objektiv irrationale Entscheidungen bereits die Annahme der Selbstbestimmungsbefähigung beeinträchtigen, bleibt zudem Wert und Wirkmächtigkeit des Rechts auf Nichtwissen gegenüber zahlreichen widerstreitenden Rechten und Interessen Dritter analysebedürftig.

Bei tiefergehendem Interesse steht hier eine ausführliche Projektbeschreibung zum Download bereit.